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Bis zum 2. März die Petition gegen ELENA mitzeichnen!
26.02.10 09:45 Uhr [el] dr4ke

Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. Da es sich bei dieser riesigen Datensammlung um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte handelt, läuft derzeit im Petitionssystem des Deutschen Bundestages eine Online-Petition zur Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises ELENA. Die Petition kann noch bis zum Dienstag den 2. März mitgezeichnet werden.


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Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten. Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

Da es sich bei dieser riesigen Datensammlung um eine weitere Vorratsdatenspeicherung und einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger und deren Persönlichkeitsrechte handelt, läuft derzeit im Petitionssystem des Deutschen Bundestages eine Online-Petition zur Aufhebung des elektronischen Entgeltnachweises ELENA.

Die Petition kann noch bis zum Dienstag den 2. März mitgezeichnet werden.

Wenn genügend Unterschriften zusammenkommen, wird die Petition vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags behandelt. Je mehr Leute diese Petition mitzeichnen, umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie bei den Abgeordneten des Bundestags auch Gehör findet. Ab 50.000 Mitzeichnern wird der Hauptpetent sogar öffentlich im Petitionsausschuss angehört.


Text der Petition zur Aufhebung von ELENA:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.

Begründung:
Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen. Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben. Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist. Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden, da die meisten Bürger - aus welchen Gründen auch immer - weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen. Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.

Hier kann die Petition mitgezeichnet werden:
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8926

 

 

 

Quelle: http://www.vorratsdatenspeicherung.de (CC-by 2.0) [THX!]


related Links:
» Petition zur Aufhebung von ELENA » Was ist ELENA? » Orginalnews @ vorratsdatenspeicherung.de
 
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